Die Laaspher Bürger, allen voran Helmut Wickel, haben schon viel unternommen, haben das Ordnungsamt informiert, haben die Presse eingeschaltet. Aber es bewegt sich nichts. Weiterhin bietet der Rewe-Markt an drei Sonntagen im Monat acht Stunden und Edeka sogar bis zum 24. Januar elf Stunden ihre gesamten Waren zum Verkauf an.
“Die in Anspruch genommene Erlaubnis für die ersten drei Sonntage im Monat, beziehungsweise 36 Sonntage im Jahr, bezieht sich ausschließlich und ausdrücklich auf Kur-, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorte mit besonders starkem Tourismus und ausschließlich für den Verkauf ganz bestimmter und klar zu deklarierender Artikel, so wie Souvenirs oder frisches Obst”, erklärt Helmut Wickel. Diese Verordnungen, die auch im Beschluss der Stadt Bad Laasphe vom 19. März 2007 festgelegt sind, würden von beiden Markt-Betreibern missachtet.
In Bad Laasphe regt sich schon länger der Widerstand. Doch die Bürger fühlen sich von der Stadt allein gelassen im Kampf gegen den unlauteren Wettbewerb. Als Privatleute sehen sie keine Chance Bewegung in die Angelegenheit zu bringen. Sie versprachen sich professionelle Hilfe von der KAB (Katholische Arbeitnehmer-Bewegung), die den Sonntagsschutz schon seit langem auf ihrer Flagge stehen hat. “Für die KAB ist und bleibt der Kampf gegen verkaufsoffene Sonntage nach wie vor ein wichtiger Punkt. Wir stießen bei ihnen auf offene Ohren”, so Wickel. Kurzerhand wurde eine Ortsbesichtigung in Bad Laasphe vereinbart. Es fand ein sonntäglicher Testkauf statt.
“Das gesamte Warensortiment eines Lebensmittel-Supermarktes stand zum Verkauf offen. Hier wird ständig Recht gebrochen”, kritisierte Pfarrer Reinhard Lenz, KAB-Präses des Bezirks Olpe-Siegen, der sich mit Erwin Vitt vom KAB Bezirksvorstand im Rewe-Markt zum Einkauf getroffen hatte. Das Schlimme sei, dass sich die Menschen daran gewöhnen, sonntags einzukaufen. Hier finde ein Missbrauch der Kurstadt-Sonderregelung statt, stellten beide fest.
Helmut Wickel hofft, dass bei dem Treffen des Einzelhändler-Vereins “”Pro Bad Laasphe” am 10. Februar Bewegung in die Angelegenheit kommt. Ansonsten will nach Prüfung der Rechtslage die KAB die nächste Behördeninstanz einschalten, den Kreis Siegen-Wittgenstein.

















